Standortpolitik

Fussach wird zum Zelt- und Lagerplatz des Rheindeltas
Verfehlte Boden-, Naturraum und Standortpolitik  der Gemeinde Fussach

Arbeitspapier

Die Bodenseegemeinde Fussach etabliert sich zusehends zum Zelt- und Lagerplatz des Rheindeltas. Lagerzelte und Lagerplätze werden im schrumpfenden Natur- und Freizeitraum, aber auch inmitten von Wohngebieten von der Gemeinde Fussach genehmigt, ja man muss glauben, sogar gefördert. Dabei bringen Lagerplätze und Lagerzelte keinerlei Wertschöpfung für die Gemeinde. Keine Kommunalsteuer – und wenn nur minimalst für  Billigstarbeitskräfte – und sie schaffen auch keine Arbeitsplätze. Was ansteht ist zusätzlicher Verkehr, Lärm und Emissionen. Und- ein Anblick der in seiner aussenräumlichen Wahrnehmung eigentlich nur als „Sauerei“ bezeichnet werden kann. Siehe Bildmaterial!

Genau das fördert Bgm. Blum. Er steht auf Seite der verdienenden Unternehmer und nicht auf Seite der Bevölkerung – das ist ihm offensichtlich egal.

Hafenstrasse vis à vis Hafen Rohner | Gst. Nr. 307/65 nunmehr Rohner-Zelte Lagerplatz

Hier befand sich der ehemalige Schuttabladeplatz von „Sennes Karle“, Karl Rupp.

Das Gelände mit knapp 10.000m2 und seinem romantischen Teich war eines der letzten freien Areale am See und zum angrenzenden Naturschutzgebiet. Ein Areal, des jede andere Gemeinde versucht zu erhalten und zu sichern. In Fussach wäre das umso dringender,  weil ja am See für die Fussacher Bevölkerung keine Flächen mehr vorhanden sind. Es ist alles verbaut und nichts mehr zugänglich.

Nicht so die Fussacher FPÖ und Bgm. Blum. Das Gelände wurde von den Erben von Karl Rupp zum Verkauf angeboten. Bgm. Blum hat jedoch die Chance nicht ergriffen. Das Areal wurde von Günther Salzmann mit dem Ziel Bootslagerplätze zu errichten gekauft. Stichwort Vetternwirtschaft: Bgm. Blum und Günther Salzmann sind recht gut miteinander. Darüber hinaus ist einfach nur festzuhalten, dass jegliche Art von Lagerplatz einer Gemeinde keine Wertschöpfung sondern nur Verkehr und Lärm und visuelle Kontamination – sprich einfach einen in der Regel unansehnlichen Raum – bringt. Spätestens jetzt hätten in der Gemeinde Fussach die Alarmglocken schrillen müssen. Weit gefehlt.

Salzmann hat gekauft, allerdings ging ihm dann das Geld aus. Er konnte nicht zahlen und dann hat Rohner-Zelte Wolfurt das Gelände übernommen. Noch einmal hätte die Gemeinde Fussach eingreifen können – vor allem weil Bgm. Blum ja beste Beziehungen zu Günther Salzmann pflegt. Vor allem auch weil nun ja definitiv abzusehen war, dass wahrscheinliche mit Zelten und anderen Unansehlichkeiten das letzte freie Areal am See verschandelt werden würde. Für Naturraum und attraktive Aussenraumgestaltung fehlt Bgm. Blum offensichtlich jede Vorstellung.

Aber es kam noch schlimmer. Knapp 6000 m2 des Areals wurden von der Gemeinde Fussach in Sondergebiet Bootslagerplatz / Parken umgewidmet  – von da an stellte Rohner im Winter riesige Zelte auf – umstellte das Gelände mit unansehnlichen Bauzäunen und  lagerte Boote. Ein gutes Geschäft – für die Gemeinde Fussach allerdings nicht. Sie verdient nichts daran, denn Lagerplätze brauchen keine Mitarbeiter. Im Sommer wird das Gelände als Parkplatz bewirtschaftet. Das Ganze stellt sich inzwischen das Ganze über  Jahr als furchtbarer Saustall dar. Siehe Bildmaterial!

Die Zukunftsunfähigkeit von Bgm. Blum und seiner Truppe ist aber damit noch nicht genug strapaziert. Im Jahre  2014 wurde auf Antrag von Rohner-Zelte eine Umwidmung auf Sondergebiet Trockenlager / Parkflächen beschlossen. Rohner wird auf dem Gelände nun fixe  Hallen errichten und das Ganze ist endgültig verloren und fixiert.

Ein Beispiel für eine völlig verantwortungs- und visionslose Bodenpolitik einer Gemeinde! Der letzte Naturraum am See wird kommerziell genutzt und die Gemeinde Fussach und die Bürger haben keinen Cent davon. Denn die Fa. Rohner-Zelte zahlt keine Kommunalsteuer in Fussach. Was bleibt ist Verkehr, Schmutz und die Kontaminierung des letzten Naturraumes am See. Diese Vorgehen von Bgm. Blum und seiner Gruppe ist einfach nicht nachvollziehbar.

Lagerplatz Rohner-Zelte in der Siedlerstrasse

Bernhard Kuster hat hier eine Flächen von gut 2000m2 Grund ursprünglich an Salzmann verpachtet. Auch wiederum für Bootslagerplätze und das mitten im Wohngebiet. Auch hier ist dann Salzmann das Geld ausgegangen und das Areal wurde zum gleichen Zweck von Rohner übernommen. Auch hier dasselbe Prozedere. Im Sommer liegen weit verstreut Bootsanhänger und alte unverkäufliche Boote herum, ebenso dient das Areal als Verkaufsfläche – und im Winter bis Frühjahr wird ein riesiges Lagerzelt von Rohner aufgestellt. Dort werden dann ebenfalls Boote über den Winter gelagert. Das alles mitten im Wohngebiet. Alles zusammen ein riesiger durchgängiger Saustall mit Lärm und Verkehr.

Was aber noch schlimmer ist – die Gemeinde Fussach hat darüber hinaus die Aufstellung des Zeltes einfach und ohne weiteres genehmigt. Juristen sind der Meinung, dass ein derartiges Bauvorhaben durchaus von der Gemeinde Fussach kritisch zu hinterfragen wäre. Auch zum Schutz der eigenen Bürger. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch anzeigepflichtige Bauvorhaben einer entsprechenden Prüfung bedingen – und zwar ob das Objekt nach Art, Lage, Umfang, Form und Verwendung den bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht und auch sonst öffentliche Interessen, besonders solche der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs, ……. und des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden (§ 2 Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz), nicht entgegenstehen.

Wenn die Gemeinde will, gibt es hier durchaus Möglichkeiten solche Entwicklungen die Fussach zum Zelt- und Lagerplatz des Rheindeltas machen zu verhindern und entgegenzuhalten. Zumal auch hier die Gemeinde keine Wertschöpfung generiert. Bgm. Blum richtet hier definitiv Schaden an. Er unterstützt die Gewinnmaximierung einzelner zum Schaden und Nachteil der Fussacher Bürger.

Gärtnerei Gassner. 
Großhandel im Wohngebiet und im Naturraum der alten Ache

Ein weiteres Beispiel für eine ähnliche Entwicklung ist die Gärtnerei Gassner im Areal des Flussbettes der alten Fussach. Gassner hat die Gärtnerei Decker 2019 übernommen. Von vornherein stand fest, dass Gassner im alten Flussbett der Ache direkt hinter der Mühlwasenbrücke auf einer Fläche von ca. 3000m2 einen Großhandel errichten will. Also einen Handel für Wiederverkäufer und Großkunden mit einem zusätzlichem riesigen Gebäude (Folientunnel) in der Größe von 30m x 12m und einer Höhe von 5,35m (!)  einem Parkplatz wahrscheinliche mit Aufschüttung sowie Materialumschlag und An- und Ablieferverkehr im alten Flussbett der Fussach. Und das mitten im Wohngebiet und auf dem naturräumlichen sensiblen Gebiet des alten Flussbettes. Und das auch vor dem Hintergrund  dass das Projekt zur Renaturierung der alten Fussach voraussichtlich im kommenden Jahr in Angriff genommen werden kann. Gerade im besprochenen Bereich zeigt sich laut ausgewiesenen Landschaftsplanern der alte Flusslauf noch in seiner ursprünglichsten Form.

Die Zulieferung für den Handel soll von der Harder Seite erfolgen. Dort hat Gassner ebenfalls von Decker ein Grundstück erworben. Dort sollen die Planzen zwischengelagert werden. Die Anlieferung soll mit 40 Tonnen-LKW (!) zu diesem Grundstück erfolgen. Und zwar über die Mühlwasenstrasse die derzeit mit 5 to beschränkt ist und die in einem desolaten Zustand ist und auf der auch zwei Kleinwagen nur schwer aneinander vorbei kommen – oder über die Zufahrt Feuerwehr erfolgen (auch ein künftiges Wohngebiet). Dann soll das Gut in einem weitern Schritt über die historische erhaltenwerte und sensible Mühlwasenbrücke – die ja mit 3 Tonnen beschränkt ist – mit kleineren Ladegeräten in das Großhandelsgelände im alten Flussbett der Ache verbracht werden. Ein ziemlicher Umtrieb und eine enorme Geräuschentwicklung mit noch zusätzlicher Zwischenlagerung auf der Harder Seite und damit verbundener weiterer zusätzlicher Geräuschentwicklung. Jedes Fahrzeug, dass über die Mühlwasenbrücke fährt hört sich an wie Donnergrollen. Eine historische Brücke wird damit zum Gewerbegelände. Dann erst beginnt die weitere Zwischenlagerung zum Verkauf im Gebiet der alten Ache. Ein überdimensionaler Umtrieb. Also nur noch Lärm und Verkehr. Die Abholung soll dann von der BP-Tankstelle her erfolgen und zwar mit 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen–LKW. Auch das muss man sich einmal vorstellen – in einem Wohngebiet und einer schon jetzt völlig überfrachteten und zugeparkten Mühlwasenstrasse.

Bgm. Blum – und das ist nun völlig unverständlich – unterstützt dieses irrwitzige und eigentlich nicht durchdachte Konzept vollumfänglich! Als Geschäftsführerin ist die Schwiegertochter von Gassner, wiederum eine Tochter einer FPÖ-Mandatarin vorgesehen. Ist auch das wieder die übliche Vetternwirtschaft? Darüber hinaus hat Blum ja bis zuletzt geglaubt, dass Gassner das Gasthaus Anker weiterführen wird  – also musste er ihm auch in diesem Kontext zu Gunsten sein.

Es bleibt noch festzuhalten, dass das betroffenen Gebiet in der Alten Ache als Wasserfläche gewidmet ist. Und dass diese Fläche als Retentionsfläche bei Hochwasser und entsprechenden Regenfällen immer wieder überschwemmt wird. Es ist also Hochwasserabflussgebiet – und tatsächlich liegt hier nicht nur gewidmete Wasserfläche HQ 30 vor, sondern die Überschwemmungen finden mehrmals im Jahr statt. Das ganze Unterfangen ist daher auch wasserrechtlich und naturschutzlich höchst fragwürdig. Gassner verkauft es jedoch als Land- und Forstwirtschaft.

Inzwischen hat Gassner jedoch – wie Rohner am See – um die Aufstellung eines zeitlich befristeten Groß- und Lagerzeltes angesucht und – tatsächlich auch von der Gemeinde Fussach genehmigt bekommen. Der nächste Schritt soll dann wie bei Rohner am See das geplante riesige fixe Gebäudeobjekt sein.

Gerade im diesem Fall spielen wie gesagt, naturräumliche und naturschutzliche aber auch wasserwirtschaftliche Überlegungen eine große Rollen. Laut juristischer Auskunft ist daher die Genehmigung durch die Gemeinde dringendst zu hinterfragen, denn

„auch anzeigepflichtige Bauvorhaben (wie zeitlich befristete Großzelte) bedingen seitens der Gemeinde eine entsprechenden Prüfung – und zwar ob das Objekt nach Art, Lage, Umfang, Form und Verwendung den bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht und auch sonst öffentliche Interessen, besonders solche der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs, des Denkmalschutzes (Mühlwasenbrücke!), der Energieeinsparung und des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden (§ 2 Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz), nicht entgegenstehen.

Ebenso bedarf es in einem derart sensiblen naturräumlichen Gebiet einer Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 24 Uferschutz Abs 2:

(2) Im Bereich von fließenden Gewässern innerhalb des Hochwasserabflussgebietes und eines daran anschließenden 10 m breiten Geländestreifens innerhalb bebauter Bereiche (§ 33 Abs. 5), außerhalb bebauter Bereiche eines 20 m breiten Geländestreifens, bedürfen Veränderungen, die im Hinblick auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung wesentliche Beeinträchtigungen darstellen können, einer Bewilligung.

Kurzum – ein vernünftiger und normaler Bürgermeister würde dieses Zelt in der alten Ache nicht genehmigen – es gäbe genug juristische Argumente. Für die Genehmigung des Konzeptes von Gassner wäre dann in weiterer Folge eine Umwidmung des Geländes notwendig. Bgm. Blum unterstützt Gassner  – und es ist davon auszugehen, dass er wie bei Rohner-Zelte am See auch die Umwidmung vornehmen würde.

Auch in diesem Fall ohne wirkliche Wertschöpfung  – es wird eine minimalste Kommunalsteuer anfallen – dafür aber Lagerumschlag, Lärm und Verkehr mitten im Wohngebiet und im Naturraum zu Lasten der Fussacher Bevölkerung. Anzumerken bleibt das der Großhandel mit Pflanzen auch keineswegs eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit darstellt. Es gibt genug Großhändler. Der Vorteil liegt nur in der Gewinnmaximierung des Unternehmers auf einem Gelände, dass einen minimalsten Pachtzins verlangt. All das unterstützt Bgm. Blum! Übrigens auf einem Gelände, das als Natur- und Freizeitraum und als Renaturierungsraum für die alte Fussach einen hohen und wichtigen Stellenwert hätte.

Umwidmungen für junge Familien im Eichwald

Umwidmungen – die der Gemeinde definitiv schaden – so wie oben dargestellt unterstützt Bgm. Blum – während er Umwidmungen für junge Familien im Eichwald an der Rheinstrasse mit aller Vehemenz  verhindert. Das ist alles völlig widersprüchlich und mit Vernunft gesehen nicht nachvollziehbar.

Malerei Bösch Höchst / Küng Areal an der Bundesstrasse 

Dieses Grundstück wurde von der Gemeinde erworben. Und aus unerfindlichen Gründen dann an die Malerei Bösch – wie es ausschaut vornehmlich als Lager – vergeben. Normale Gemeinde überprüfen bei der Vergabe von Grundstücken den kommunalen Nutzen und wie viel Kommunalsteuer zu erwarten sein wird. Bgm. Blum hat das offensichtlich noch nicht gecheckt. Um das besagte Grundstückes zu diesem Zweck weiter zu geben, hätte man die Immobilie nicht kaufen müssen. Detail am Rande – die große und gut lesbare Firmenaufschrift lautet definitiv: Malerei Bösch Höchst.

Anker

Die Umstände und Rahmenbedingungen sind bekannt. Ebenso ein Fall von völlig verantwortungsloser Immobilien und Bodenpolitik von Bgm. Blum. Vgl. Leserbrief VN vom 3.1.2020.